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Regeste

Gutgläubiger Eigentumserwerb, Eigentumsvorbehalt.
Ist der Gebrauchtwagenhändler unter dem Gesichtspunkt von Art. 3 Abs. 2 ZGB gehalten, sich vor dem Kauf eines Autos durch Einsicht ins Eigentumsvorbehaltsregister davon zu überzeugen, dass der Verfügungsbefugnis des Verkäufers kein Eigentumsvorbehalt entgegensteht? Die Frage ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Kaufpreis ungewöhnlich tief ist.

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Referenzen

Artikel: Art. 3 Abs. 2 ZGB