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Regeste

Kartellabrede, Rechtfertigungsgründe.
1. Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 KG. Kartellrechtliche Auseinandersetzung zwischen einer Handelsfirma, die keine eigenen Transportmittel besitzt, und Schiffahrtsunternehmen wegen angeblicher Behinderung im Transport von Getreide. Offen gelassen, ob die Firma behindert worden und klageberechtigt sei (E. 2).
2. Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 KG. Schutzwürdige Interessen, welche die angefochtene Massnahme jedenfalls zulässig machten (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 KG, Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 KG