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Regeste

Art. 14 Abs. 2 AVIG; Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit, ähnliche Gründe.
Die Aussteuerung des Ehepartners aus der Arbeitslosenversicherung gilt nicht als ähnlicher Grund im Sinne des Art. 14 Abs. 2 AVIG (E. 8).
Hingegen kann - je nach den konkreten Umständen im Einzelfall - das unerwartete und plötzliche Dahinfallen von Leistungen der Haftpflichtversicherung an den Ehepartner einen Befreiungsgrund gemäss Art. 14 Abs. 2 AVIG darstellen (E. 9 und 10).

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Referenzen

Artikel: Art. 14 Abs. 2 AVIG