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Regeste

Kauf, Gewährleistung, Mängelrüge.
1. Anwendung deutschen Rechtes, wenn der Verkäufer in Deutschland wohnt (Erw. 1).
2. Nach diesem Recht bestimmt sich auch, welche Gewähr der Verkäufer zu leisten hat und welchen materiellen Anforderungen die Mängelrüge genügen muss, gleichviel ob die Anwendung des schweizerischen Rechtes zum gleichen Ergebnis führen würde (Erw. 2 und 3).