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Regeste

Art. 12 ff. KV-GE; Art. 240 GE/StPO; Art. 5 EMRK.
Verlängerung der Haft, wenn gegen den die Person verurteilenden Entscheid Berufung eingereicht worden und das Urteil der Berufungsinstanz seinerseits Gegenstand einer Kassationsbeschwerde beim Kassationsgericht des Kantons Genf ist. Prüfung der Gesetzmässigkeit dieses Freiheitsentzugs mit Bezug auf die Bestimmungen der kantonalen Verfassung und der kantonalen Strafprozessordnung sowie des Art. 5 EMRK.

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Referenzen

Artikel: Art. 5 EMRK, Art. 12 ff. KV-GE