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Regeste

Art. 15 Abs. 2 und 3 UVG; Art. 22 Abs. 3 und 4, Art. 23 Abs. 3 und 4 UVV: Taggeldbemessung.
- Bei einer Saisonbeschäftigung mit stark schwankendem Lohn ist für die Bemessung des Taggeldes Art. 22 Abs. 3 UVV ebenfalls anwendbar (Änderung der Rechtsprechung von BGE 121 V 321).
- Massgebender Lohn für das Taggeld bei einem Skilehrer, der kurz nach Saisonbeginn verunfallt.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 121 V 321

Artikel: Art. 15 Abs. 2 und 3 UVG, Art. 23 Abs. 3 und 4 UVV, Art. 22 Abs. 3 UVV