Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 12 Abs. 1 und 4 StHG; Grundstückgewinnsteuer, Zusammenrechnung von Landpreis und Werklohn bei der Ermittlung des Grundstückgewinns.
Arten kantonaler Grundstückgewinnbesteuerung (E. 2.1); monistisches System im Kanton Schwyz (E. 2.2).
Versagen der für die Handänderungssteuer entwickelten Zusammenrechnungspraxis bei der Grundstückgewinnsteuer, wenn Verkäufer und Werklieferant nicht identisch sind (E. 3).
Steuerpflicht nach Art. 20 StHG als entscheidende Frage im konkreten Fall (E. 4.1-5.1).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 12 Abs. 1 und 4 StHG, Art. 20 StHG