Regeste
Arten kantonaler Grundstückgewinnbesteuerung (E. 2.1); monistisches System im Kanton Schwyz (E. 2.2).
Versagen der für die Handänderungssteuer entwickelten Zusammenrechnungspraxis bei der Grundstückgewinnsteuer, wenn Verkäufer und Werklieferant nicht identisch sind (E. 3).
Steuerpflicht nach Art. 20 StHG als entscheidende Frage im konkreten Fall (E. 4.1-5.1).
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