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Regeste

Art. 16 ff. SVG; Warnungsentzug; Modalitäten des Massnahmenvollzuges.
Ein in verschiedene Vollzugsabschnitte unterteilter Führerausweisentzug wäre mit dem präventiven und erzieherischen Zweck der Administrativmassnahme nicht vereinbar; er stünde im Widerspruch zur Absicht des Gesetzgebers, wonach Führerausweisentzüge für eine im Gesetz festgelegte bestimmte Zeitdauer anzuordnen und tatsächlich zu vollziehen sind (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 16 ff. SVG