Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 25 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 MVG: Revision einer Integritätsrente.
- Bemessung des Integritätsschadens (Erw. 1a).
- Grundsätze für die Revision einer Integritätsrente (Erw. 1b und c).
- Berechnung der Integritätsrente. Massgeblicher Jahresverdienst. Neufestsetzung von laufenden Integritätsrenten, welche auf der bis 1966 geltenden, als sachfremd erkannten Praxis des mutmasslich entgangenen Jahresverdienstes beruhen. Dem stehen weder eine Besitzstandsgarantie noch wohlerworbene Rechte entgegen (Erw. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 25 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 MVG