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Regeste

Staatsrechtliche Beschwerde wegen Doppelbesteuerung; Beginn der Beschwerdefrist (Erw. 2).
Doppelbesteuerung. Rechtsnatur der "Abgabe" von 2% der Besoldung, welche die Stadt Zürich von den ausserhalb des Kantons Zürich wohnenden städtischen Beamten erhebt. Anwendbarkeit des Art. 46 Abs. 2 BV auf diese "Abgabe (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 46 Abs. 2 BV