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Regeste

Art. 21bis Abs. 2 IVG.
Beiträge "an Stelle eines Hilfsmittels" dürfen für Hilfskräfte, die der Versicherte zur Mitarbeit in seinem eigenen Aufgabenbereich beansprucht, nicht gewährt werden.

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Artikel: Art. 21bis Abs. 2 IVG