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Regeste

Art. 264 BStP.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Beschuldigte die Anklagekammer zur Bestimmung des Gerichtsstandes anrufen, wenn dem Begehren ein kantonales Verfahrehren vorausgegangen ist, in welchem über die Zuständigkeitsfrage entschieden wurde (Erw. 1)?
Art. 346 Abs. 1 Satz 2, Art. 348 StGB.
1. Gerichtsstand des Erfolgsortes bei Wucher, begangen durch Gewährung von Darlehen seitens eines im Ausland befindlichen Kreditinstituts an in der Schweiz wohnhafte Personen (Erw. 2).
2. Der Gerichtsstand des Erfolgsortes geht den Gerichtsständen aus Art. 348 StGB vor (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 264 BStP, Art. 346 Abs. 1 Satz 2, Art. 348 StGB, Art. 348 StGB