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Regeste

Unregelmässiger Hinterlegungsvertrag. Verrechnung.
Die Sparhefteinlage beruht in der Regel auf einem unregelmässigen Hinterlegungsvertrag (Art. 481 OR). Der Aufbewahrer kann nach Art. 125 Abs. 1 OR die Verpflichtung zur Rückgabe des Geldes wider den Willen des Hinterlegers nicht durch Verrechnung tilgen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 481 OR, Art. 125 Abs. 1 OR