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Regeste

Art. 157 StGB; Wucher.
Fall einer ghanesischen Staatsangehörigen, die von einem Landsmann als Hausangestellte in die Schweiz geholt wurde. Der Arbeitgeber nützte die Unerfahrenheit der Hausangestellten aus und verlangte von ihr einen wöchentlichen Arbeitseinsatz von 50 Stunden gegen eine Entschädigung von 300 Franken pro Monat sowie Kost und Logis. Voraussetzungen für die Annahme von Wucher erfüllt (E. 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 157 StGB