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Regeste

Art. 1a Abs. 3 ELG; Art. 13 Abs. 1 ATSG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 ELG; Art. 23 Abs. 1 und Art. 26 ZGB: Wohnsitz bei Anstaltsaufenthalt eines EL-Bezügers.
Eine urteilsfähige mündige Person entschliesst sich aus freien Stücken, d.h. freiwillig und selbstbestimmt zu einem Anstaltsaufenthalt unbeschränkter Dauer und wählt überdies die Anstalt und den Aufenthaltsort frei. Sofern beim unter solchen Begleitumständen erfolgenden Anstaltseintritt der Lebensmittelpunkt in die Anstalt verlegt wird, wird am Anstaltsort ein neuer Wohnsitz begründet (E. 3.1).

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Artikel: Art. 1a Abs. 3 ELG, Art. 13 Abs. 1 ATSG, Art. 1 Abs. 1 ELG, Art. 23 Abs. 1 und Art. 26 ZGB