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Regeste

Art. 32 Abs. 1 SVG, Art. 4 Abs. 5 VRV.
1. Der Führer, der bei grünem Licht so langsam in die Kreuzung einfährt, dass er sich nach dem Wechsel von Gelb auf Rot noch darauf befindet, passt seine Geschwindigkeit nicht den Verkehrsverhältnissen an (Erw. 1 und 2).
2. Zum Verhältnis von Art. 32 Abs. 1 zu Art. 27 Abs. 1 SVG (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 32 Abs. 1 SVG, Art. 4 Abs. 5 VRV, Art. 27 Abs. 1 SVG