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Regeste

Art. 103 lit. a OG.
Legitimation einer wirtschaftlichen Vereinigung zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Verfügung, mit der einem Konkurrenten der Mitglieder der Vereinigung ein Sonderkontingent für Mahlhaferimport zugeteilt wurde (E. 1b).
BB vom 17. Dezember 1952/28. Juni 1972 über die Schweizerische Genossenschaftfür Getreide und Futtermittel.
- Art. 5 Abs. 1 GGF-Statuten: Wann liegt eine unzulässige Kontingentsübertragung vor? (E. 2 a.)
- Art. 7 GGF-Statuten: Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Erhöhung bestehender Einzelkontingente (E. 2 b).
- Art. 5 Abs. 2 GGF-Statuten: Zweck der Kontingentsordnung (E. 2 c).

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Referenzen

Artikel: Art. 103 lit. a OG