Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 39 Abs. 1 CISG; Anforderungen an den Inhalt einer Anzeige von Vertragswidrigkeiten; Beweislast bezüglich der Vertragskonformität der gelieferten Ware.
Die Anzeige einer Vertragswidrigkeit hat deren Natur bzw. Wesensart anzugeben (E. 4).
Nach der Übernahme der Ware durch den Käufer hat er deren Vertragswidrigkeit nachzuweisen, soweit er daraus Rechte ableitet (E. 5).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 39 Abs. 1 CISG