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Regeste

Einbau von Material in ein fremdes Grundstück. Akzessionsprinzip. Entschädigungsanspruch des bauenden Materialeigentümers. Art. 671 und 672 ZGB. Anwendung dieser Regeln auf den Fall, dass der Bauende einer von mehreren Gesamteigentümern der Liegenschaft ist.
Entschädigungsansprüche nach Art. 672 ZGB verjähren nach den für die ungerechtfertigte Bereicherung oder allenfalls nach denfür die unerlaubten Handlungen aufgestellten Bestimmungen (Art. 67, allenfalls 60 OR).

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Referenzen

Artikel: Art. 671 und 672 ZGB