Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG).
Befugnis des Betriebenen, bei der Zustellung des Zahlungsbefehls durch die Post gegenüber dem Postboten oder - im Falle der Abholung auf dem Postamt - gegenüber dem Schalterbeamten sogleich mündlich oder schriftlich Rechtsvorschlag zu erheben; Bedeutung der Bescheinigung des Rechtsvorschlags auf dem Zahlungsbefehl (Erw. 1).
Wann liegt in den Erklärungen des Betriebenen ein gültiger Rechtsvorschlag? (Erw. 2).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 74 SchKG