Regeste
Art. 1 FPolV.
1. Gesetzmässigkeit der Walddefinition des Art. 1 FPolV, insbesondere der Formulierung "ungeachtet der Entstehung" (Erw. 2c).
2. Die Absicht des pflanzenden Grundeigentümers, eine baumbestandene Parkanlage und nicht Wald zu schaffen, ist für die forstrechtliche Qualifikation einer Bestockung ohne Bedeutung (Erw. 2d).
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Artikel: Art. 1 FPolV