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Regeste

Art. 15 Abs. 3 SSV.
In einer bloss dem Zubringerdienst geöffneten Strasse ist das Parkieren nur Fahrzeugführern erlaubt, die als Zubringer die Strasse befahren dürfen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 15 Abs. 3 SSV