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Regeste

Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes (Art. 166 ff. IPRG); Prozessführungsbefugnis einer ausländischen Konkursmasse.
Frage, ob ein ausländischer Konkursverwalter im Konkurs des Schuldners in der Schweiz eine Forderung eingeben und ein Beschwerdeverfahren (Art. 17 ff. SchKG) weiterführen kann (E. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 166 ff. IPRG, Art. 17 ff. SchKG