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Regeste

Art. 10 Abs. 2 lit. a AVIG; Art. 71 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und Art. 65 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004; Kurzarbeit.
Anwendung der bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union in der Schweiz (E. 2.3.2). Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Praxis der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zum Begriff der Kurzarbeit (E. 2.4). Die Versicherte, die ausschliesslich befristete Verträge unterschrieben hat, kann sich nicht auf den Status einer Teilzeitarbeitslosen berufen und hat die Leistungen im Wohnsitzstaat zu beantragen (E. 2.5).

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Referenzen

Artikel: Art. 10 Abs. 2 lit. a AVIG