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Regeste

1. Wann ist eine Prorogation auf das Bundesgericht im Sinne von Art. 41 lit. c Abs. 2 OG auch beim Fehlen eines Gerichtsstandes in der Schweiz wirksam? Art. 2 Abs. 2 BZP (Erw. 1).
2. Das Bundesgericht ist nur zur Beurteilung der Rechtsbegehren zuständig, auf die sich die Prorogation bezieht (Erw. 2).
3. Was kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein? Art. 25 BZP (Erw. 3).
4. 'Rechtliches Interesse an sofortiger Feststellung' (Erw. 4).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 41 lit. c Abs. 2 OG, Art. 2 Abs. 2 BZP, Art. 25 BZP