Regeste
1. Wann ist eine Prorogation auf das Bundesgericht im Sinne von Art. 41 lit. c Abs. 2 OG auch beim Fehlen eines Gerichtsstandes in der Schweiz wirksam? Art. 2 Abs. 2 BZP (Erw. 1).
2. Das Bundesgericht ist nur zur Beurteilung der Rechtsbegehren zuständig, auf die sich die Prorogation bezieht (Erw. 2).
3. Was kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein? Art. 25 BZP (Erw. 3).
4. 'Rechtliches Interesse an sofortiger Feststellung' (Erw. 4).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 41 lit. c Abs. 2 OG, Art. 2 Abs. 2 BZP, Art. 25 BZP