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Regeste

Art. 251 StGB, Art. 36 ff. WUStB.
Auf die Urkundenfälschung, die nur zur Hinterziehung der im Inland erhobenen Warenumsatzsteuer begangen wird, sind ausschliesslich die Strafbestimmungen der Art. 36 ff. WUStB anwendbar.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 36 ff. WUStB, Art. 251 StGB