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Regeste

Art. 18 Abs. 3 AHVG; Art. 5 RV: Verweigerung der Rückvergütung der von Ausländern an die Alters- und Hinterlassenenversicherung bezahlten Beiträge.
- Die Vorauflage der Verwaltungsweisungen des Bundesamtes für Sozialversicherung über die Rückvergütung der von Ausländern an die AHV bezahlten Beiträge (WAS/Rück; Rz 12), gültig ab 1. Januar 1997, ist insoweit gesetzwidrig, als sie eine Verweigerung der Beitragsrückvergütung generell zulässt bei einer Verweisung aus dem Gebiete der Schweiz (Landesverweisung) oder einer Verurteilung zu einer Gefängnis- oder Zuchthausstrafe.
- Frage offen gelassen, ob Art. 5 RV angesichts der Delegation an den Bundesrat (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 AHVG), welche sich auf die Regelung der Einzelheiten beschränkt, gesetzeskonform ist.

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Referenzen

Artikel: Art. 18 Abs. 3 AHVG, Art. 18 Abs. 3 Satz 2 AHVG