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Regeste

Art. 340bis Abs. 1 lit. a StGB in Verbindung mit Art. 305bis StGB; Ermittlungen bei organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität, Abgrenzung zwischen eidgenössischer und kantonaler Zuständigkeit bei zum Teil im Ausland begangener Geldwäscherei.
Kriterien der Auslegung von Art. 340bis Abs. 1 lit. a StGB (E. 2.2).

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Referenzen

Artikel: Art. 340bis Abs. 1 lit. a StGB, Art. 305bis StGB