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Regeste

Art. 11 Abs. 1 und 3 Bst. a, Art. 13 Abs. 2 Bst. a und Abs. 5, Art. 76 Abs. 1-7 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; Art. 6 Abs. 1 Bst. a-c, Art. 11 Abs. 1 und 2, Art. 14 Abs. 6 und 8 Bst. b, Art. 16 Abs. 1-4 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; AHV-Beitragspflicht.
Gemeinschaftsrechtliche Vorgehensweise zur Feststellung der im Hinblick auf die AHV-Beitragspflicht einer gleichzeitig in mehreren Mitgliedstaaten selbstständig erwerbstätigen Person anwendbaren Rechtsvorschriften bzw. letztlich des Wohnsitzes (E. 6 und 7).