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Regeste

Art. 43 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG; Beweiswert eines polydisziplinären Gutachtens ohne abschliessende Konsensbesprechung; Abstellen auf Teilgutachten.
Es verletzt kein Bundesrecht, wenn auf beweiskräftige Teilgutachten abgestellt wird, die mit der - ohne Konsensbesprechung erfolgten - interdisziplinären Gesamtwürdigung im Hauptgutachten nicht übereinstimmen (E. 2).

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Artikel: Art. 43 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG