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Regeste

Art. 41 IVG; Art. 4 Abs. 1 BV: substituierte Begründung der Wiedererwägung; rechtliches Gehör.
- Bestätigung der Rechtsprechung, wonach der Richter eine zu Unrecht ergangene Revisionsverfügung mit der substituierten Begründung der zweifellosen Unrichtigkeit der ursprünglichen Verfügung schützen kann, sofern deren Berichtigung von erheblicher Bedeutung ist.
- Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn die streitige Revisionsverfügung vorinstanzlich mittels substituierter Begründung geschützt wird.

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Artikel: Art. 41 IVG, Art. 4 Abs. 1 BV