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Regeste

Art. 45 VZV, Art. 22 SVG. Aberkennung ausländischer Führerausweise.
Der Aberkennung eines deutschen Führerausweises steht keine staatsvertragliche Regelung zwischen der Schweiz und der BRD entgegen (E. 2a). Der Entzug des schweizerischen Führerausweises schliesst auch die Aberkennung eines allfälligen ausländischen Führerausweises ein. Ein Wohnsitz des Führers in der Schweiz ist nicht erforderlich (E. 2b).

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Referenzen

Artikel: Art. 45 VZV, Art. 22 SVG