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Regeste

Art. 23 Abs. 3 und Art. 24 Abs. 1 AVIG: Begriff des Nebenverdienstes und des Zwischenverdienstes.
Das Einkommen aus einer erheblichen Steigerung der Nebenbeschäftigung während der Arbeitslosigkeit gilt als Zwischenverdienst.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 23 Abs. 3 und Art. 24 Abs. 1 AVIG