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Regeste

Herabsetzung einer durch Scheidungsurteil zugesprochenen Rente (Art. 153 Abs. 2 ZGB).
Fall eines Ehemannes, der einen freien Beruf aufgegeben hat, um Beamter zu werden. Kriterien, die bei der Herabsetzung der Rente zu berücksichtigen sind: Gründe für die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage; Verhältnis zwischen dem Einkommen des Pflichtigen und der Rente; Auswirkungen der Versetzung in den Ruhestand.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 153 Abs. 2 ZGB

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