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Regeste

Nachlassverfahren einer Bank.
1. Die Bank ist legitimiert, vor der Beschwerdeinstanz eine Verfügung des Sachwalters anzufechten, durch die sie angewiesen wird, die Treuhandkonten nicht freizugeben (Erw. 1).
2. Entsprechend der für den Konkurs geltenden Regelung ist es Sache des Zivilrichters, darüber zu befinden, welche Vermögensstücke zur Vermögensmasse der Bank gehören und welche von Dritten herausverlangt werden können (Erw. 2).