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Regeste

Gesamtarbeitsvertrag; Aktivlegitimation eines Berufsverbandes (Art. 356 OR; Art. 28 ZGB; Art. 9 und 10 UWG).
Legitimation eines aussenstehenden Berufsverbandes gegenüber den Vertragsparteien auf Teilnichtigkeit eines Gesamtarbeitsvertrags zu klagen und Ansprüche wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte, wegen Beeinträchtigung seiner Wettbewerbsstellung sowie als Verband zu erheben.

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Referenzen

Artikel: Art. 356 OR, Art. 28 ZGB, Art. 9 und 10 UWG