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Regeste

Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 FZG: Verhältnis zwischen Altersleistungen und Austrittsleistung.
An der Rechtsprechung gemäss BGE 120 V 306, wonach keine Austrittsleistung mehr beansprucht werden kann, wenn die Kündigung des Arbeitsvertrages in einem Alter erfolgt, in welchem bereits ein reglementarischer Anspruch auf Altersleistungen im Sinne einer vorzeitigen Pensionierung besteht, ist auch unter der Herrschaft des FZG festzuhalten (für den Fall, dass das Vorsorgereglement die vorzeitige Pensionierung von einer entsprechenden Willenserklärung des Versicherten abhängig macht: Urteil S. vom 24. Juni 2002, B 38/00).

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Referenzen

BGE: 120 V 306

Artikel: Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 FZG