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Regeste

Schadenersatz bei Verletzung von Patentrechten, Lizenzanalogie (Art. 73 PatG).
Die Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche im Immaterialgüterrecht (z.B. Art. 73 PatG) sind identisch mit den Haftungsvoraussetzungen im Obligationenrecht (Art. 41 OR). Die Methode der Lizenzanalogie betrifft nur die Schadenersatzbemessung (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 73 PatG, Art. 41 OR