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Regeste

Patentnichtigkeitsklage, Einrede des Rechtsmissbrauchs und des Vertrages.
Der Patentinhaber kann der Patentnichtigkeitsklage des Patentverletzers die Einreden des Rechtsmissbrauches und des Vertrages auch entgegenhalten, wenn der Verletzer die Klage auf Fristansetzung durch die Strafuntersuchungsbehörde gemäss Art. 86 Abs. 1 PatG hin erhoben hat.

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Referenzen

Artikel: Art. 86 Abs. 1 PatG