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Regeste

Art. 173 Ziff. 3 StGB.
Begründete Veranlassung zu einer ehrverletzenden Äusserung kann darin liegen, dass der Täter, der um Auskunft über den Verletzten gebeten wird, dem Fragenden einen Dienst erweisen will.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 173 Ziff. 3 StGB