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Regeste

Art. 59 Abs. 1 und 3, 60 AVIG.
- Begriff des Arbeitsmarktes im Sinne des Art. 59 Abs. 1 AVIG: Elemente, die zu berücksichtigen sind (Erw. 2a).
- Anspruch auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung bei Umschulung, Weiterbildung und Eingliederung. Die Grundausbildung ist vom Versicherungsbereich ausgeschlossen (Erw. 2b und c).

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Referenzen

Artikel: Art. 59 Abs. 1 und 3, 60 AVIG, Art. 59 Abs. 1 AVIG