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Regeste

Kantonales Strafverfahren; Auswirkungen der Kontumazierung auf die Legitimation zum Weiterzug des erstinstanzlichen Urteils; Art. 258-264 StPO/TI, Art. 5, 6 EMRK, Art. 4 BV.
Die persönliche Freiheit, die EMRK und Art. 4 BV werden nicht verletzt durch eine kantonale Rechtsprechung, die den erstinstanzlich im Abwesenheitsverfahren Verurteilten den Weiterzug des Kontumazialurteils (ausgenommen die Kontumazierungs-Verfügung) an die zweite kantonale Instanz verweigert, wenn der in der Folge verhaftete oder freiwillig erschienene Verurteilte nach der kantonalen Strafprozessordnung die Aufhebung des Kontumazialurteils, die Beurteilung im ordentlichen Verfahren und den Weiterzug des neuen Urteils erlangen kann.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 258-264 StPO, Art. 5, 6 EMRK