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Regeste

Art. 131 Abs. 2 BdBSt.
- Hinterziehungsversuch, Vorsatz (E. 1, 3).
- Strafzumessungsregeln bei Hinterziehung (E. 4a); Anwendbarkeit des von der Eidgenössischen Steuerverwaltung herausgegebenen Bussentarifs (E. 4b).
- Verfahren: Berücksichtigung neuer Vorbringen bei der Rüge wegen Verletzung von Art. 6 Ziff. 1 und 2 EMRK (Art. 105 Abs. 2 OG)? (E. 8).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 131 Abs. 2 BdBSt, Art. 6 Ziff. 1 und 2 EMRK, Art. 105 Abs. 2 OG