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Regeste

Gewöhnliche Vaterschaftsklage.
Gerichtsstand für die Klage gegen einen Ausländer im Ausland (Art. 312 ZGB).
Wohnsitz einer Braut, die sich zur Vorbereitung der Heirat an den als eheliches Domizil in Aussicht genommenen Ort begeben hat (Art. 23 ZGB).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 312 ZGB, Art. 23 ZGB

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