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Regeste

Art. 3 Ziff. 1 Abs. 2 StGB; Anrechnung einer im Ausland verbüssten Strafe.
Die Auflage gemäss § 56 b Abs. 2 Ziff. 2 des deutschen StGB (Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse) weist einen derart strafähnlichen Charakter auf, dass sie bei der Anwendung des Art. 3 Ziff. 1 Abs. 2 StGB wie eine Geldstrafe zu behandeln ist.

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Artikel: Art. 3 Ziff. 1 Abs. 2 StGB