Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

BRB über die Feststellung der Angetrunkenheit von Strassenbenützern.
1. Art. 4 Abs. 3. Die Begutachtung des Ergebnisses der Blutanalyse ist alternativ "in Zweifelsfällen" und "auf Verlangen des Verdächtigten" vorgesehen (Erw. 1b).
2. Art. 4 Abs. 4. Der Sachverständige hat seine Schlussfolgerungen zu begründen (Erw. 1c).
3. Art. 3 Abs. 1. Der Arzt hat nur die im Formular gemäss Anhang II zum BRB verlangten medizinischen Feststellungen zu treffen (Erw. 2).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Navigation

Neue Suche