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Regeste

Veruntreuung, begangen durch den Verkauf einer unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Sache.
1. Wiederaufnahme des Verfahrens; Begriff der erheblichen Tatsache im Sinne des Art. 397 StGB (Erw. 1).
2. Art. 184 OR. Hängt die Gültigkeit des Kaufvertrages und der damit verbundenen Nebenabreden davon ab, dass der Kaufgegenstand dem Verkäufer gehört? (Erw. 2).
3. Art. 715 Abs. 1 Z GB, Art. 7 VO betr. Eintragung der Eigentumsvorbehalte. Berührt es die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes, dass im Eigentumsvorbehaltsregister als Veräusserer nicht der Berechtigte, sondern ein Dritter eingetragen ist? (Erw. 3).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 397 StGB, Art. 184 OR