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Regeste

Art. 106 Abs. 1 OG, Art. 146 DBG; Art. 5 Abs. 1 lit. b und Art. 25 VwVG; Beschwerdefrist; Feststellungsverfügung bei der direkten Bundessteuer.
Beginn der Beschwerdefrist für die Eidgenössische Steuerverwaltung (E. 1b).
Feststellungsverfügung über die Steuerfolgen eines erst in Aussicht genommenen Sachverhalts im Bereich der direkten Bundessteuer (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 106 Abs. 1 OG, Art. 146 DBG, Art. 5 Abs. 1 lit. b und Art. 25 VwVG