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Regeste

Tragweite des Grundsatzes des Vorrangs des Völkerrechts.
Der Grundsatz des Vorrangs des Völkerrechts vor dem innerstaatlichen Recht ergibt sich aus der Natur der völkerrechtlichen Vorschrift. Konsequenz: Nichtanwendbarkeit des widersprechenden innerstaatlichen Rechts (hier Art. 37 IRSG).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 37 IRSG

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