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Regeste

Einsicht in Verwaltungsakten.
Kann ein Privater Einsichtnahme in Akten einer Verwaltungsbehörde (Vormundschaftsbehörde) verlangen
- unmittelbar auf Grund von Art. 4 BV? (Erw. 5).
- auf Grund einer kantonalen Vorschrift, nach welcher das Recht auf Einsicht in "öffentliche Urkunden" ein "rechtliches Interesse" voraussetzt (§ 231 zürch. EG zum ZGB)? (Erw. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV